Burgholzhausen-info/ Juli 5, 2020

„Als vor 35 Jahren die hessische Gebiets- und Gemeindereform in Kraft trat, jubelten die Petterweiler nicht. Im Gegenteil, die rund 3000 Einwohner zählende Gemeinde weigerte sich vehement, die Selbstständigkeit aufzugeben und Ortsteil der jungen Stadt Karben zu werden.“ So liest man in der Karbener Zeitung vom 9. August 2007. 13 Jahre später müssen die Geschichtsbücher erneut umgeschrieben werden, und die Straßenkarten und Google Map ebenfalls. Oder waren doch Außerirdische am Werk? Die Petterweiler jubelten auch jetzt wieder nicht. Und die Burgholzhäuser rieben sich ebenfalls die Augen.

Es geschah jedenfalls am 2. Juli anno 2020. Der Petterweiler Autofahrer traute seinen Augen nicht, als er aus dem Ort herausfuhr. Im Augenwinkel nahm er das gelbe Ortschild wahr und sah dort rot durchgestrichen Burgholzhausen und als Zielort Petterweil. Sinnestäuschung am Morgen? Nach weiteren dreieinhalb Kilometern kam nach seinem bisherigen Bewusstsein der Ort Burgholzhausen. Doch was steht denn da? Petterweil – Stadt Karben. Verkehrte Welt!

Die Eilmeldung mit der „Eingemeindung von Petterweil“ in Burgholzhausen verbreitete sich im Lauffeuer in Facebook und anderen sozialen Medien. Die dazugehörenden Beweisfotos wurden gleich mitgeliefert.

Burgholzhausen Petterweil

Facebook Posting in der Gruppe “Du kommst aus Burgholzhausen” (Fotos Falk H.)

Natürlich lag hier ein „Dummer Jungenstreich“ vor. Vermeintliche Witzbolde tauschen die Ortsschilder aus. Florian Rühl, stellvertretender Leiter vom Verkehrs- und Ordnungsamt in Friedrichsdorf, bestätigte, dass die Schilder fachmännisch ab- und an anderer Stelle wieder anmontiert wurden. Sie seien unbeschädigt gewesen. In Burgholzhausen waren das Petterweiler Ortsschild bereits von städtischen Mitarbeitern entfernt worden, die Stadt Karben war informiert und ihrerseits im Einsatz, um die „temporäre Eingemeindung“ wieder rückgängig zu machen.

Die meisten werden es als Spaß ansehen, aber es handelt sich um einen Eingriff in den Straßenverkehr, der durchaus geahndet werden kann. Im Ratgeberportal zuRecht.de kann man es genauer nachlesen:

Der Diebstahl eines Verkehrsschilds kann in Deutschland unter Paragraph 315 b des Strafgesetzbuchs fallen, denn darin wurde festgehalten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Beschädigung oder Beseitigung von Anlagen und Fahrzeugen gefährdet wird. Zudem steht bereits der Versuch des Diebstahls unter Strafe und wer vorsätzlich handelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei Fahrlässigkeit sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor und in minderschweren Fällen kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.“

Allerdings entscheide der genaue Sachverhalt über ein Strafmaß.

„Im Gesetzestext ist festgehalten, dass Paragraph 315 b nur angewendet werden kann, wenn Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden. Damit kann unter Umständen der Diebstahl eines Verkehrsschildes als solcher bestraft werden und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr bleibt außen vor. Allerdings haben die Behörden hier einigen Spielraum und der Diebstahl einer Bake an einer Baustelle kann als reiner Diebstahl oder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden. Das genaue Strafmaß hängt also von den Umständen ab.“

Interpretieren Sie den Vorfall gerne, wie Sie mögen.

Burgholzhausen