Burgholzhausen-info/ Mai 27, 2024

Nach dem Fest ist vor dem Fest – Kul-T(o)ur und Pfarrfest folgen

Noch haben wir den Dorfflohmarkt in Burgholzhausen nicht verdaut, steht schon die Kul-T(o)ur in Friedrichsdorf am Mittwochabend ab 19 Uhr vor dem Feiertag an. Das ist nach dem letztjährigen Päuschen wieder Tradition. Eine andere liebgewonnene Tradition ist für viele das Pfarrfest an Fronleichnam im Pfarrgarten der katholischen Kirchengemeinde in Burgholzhausen.

19. Kul-T(o)ur

Neuer Pfarrgemeinderat wird beim Pfarrfest vorgestellt

Der Förderverein der katholischen Gemeinde Burgholzhausen lädt an Fronleichnam, 30. Mai 2024, zum traditionellen Pfarrfest in den Pfarrgarten in der Ober-Erlenbacher-Straße 4 ein. Der Tag startet mit dem Gottesdienst im Freien um 11.00 Uhr hinter der Kirche (bei schlechtem Wetter in der Kirche). Es folgt die feierliche Prozession durch den alten Ortskern unter musikalischer Begleitung durch den Musikzug des KJV Harheim.

Burgholzhausen, Hl. Kreuz Kirche, Burgholzhäuser StadtteilseiteNach Rückkehr in den Pfarrgarten wird der bisherige Pfarrgemeinderat mit Überreichung einer Urkunde des Bischofs zum Dank für die geleistete Arbeit verabschiedet. Die Mitglieder des neu gewählten Pfarrgemeinderates werden vorgestellt und begrüßt. Im Anschluss stellt Pater George, der Pfarrer der Gemeinde, das indische Kinderdorf „Sunrise Village“ seines Ordens der Schönstatt-Patres vor.

Im Anschluss bietet der Grill Würstchen und Steaks sowie Salate (auch vegetarisch und vegan) und ab 14:00 Uhr öffnet die Kaffee- und Kuchentheke. Der Missionskreis bietet während der Dauer des Festes fair gehandelte Produkte wie Kaffee, Tee, Honig, Marmeladen, Schokolade u.v.m. an. Der Kauf garantiert den Produzenten gerechte Bezahlung für ihre hochwertige Ware.

Beim abwechslungsreichen Programm, insbesondere für die Kinder, darf selbstverständlich die legendäre Kegelbahn mit ihren Wettbewerben für alle Altersklassen nicht fehlen.

Für alle Speisen und Getränke werden Spendenboxen aufgestellt sein, in die jeder den Betrag entrichtet, den sie/er für angemessen zur Deckung der Auslagen und darüber hinaus für die Unterstützung der Gemeinde und zukünftige gemeinsame Feste als angemessen erachtet. (red)